Unser Verein – Unsere Regeln.


Wer die Hundewiese nutzen will, muss sich daran halten.

Wenn Sie die Hundewiese nutzen möchten, müssen Sie sich an die folgenden Regeln halten:

Ohne Regeln geht es nicht. Denn je mehr Hunde und Halter unsere Freilauffläche nutzen wollen,
umso wichtiger sind gemeinsame Grundregeln.


Die Regeln hier ersetzen aber nicht die normalen Regeln für den Umgang mit mit Hunden und bei
Hundebegegnungen, sie ergänzen diese. Sie haben auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.


Der wichtigste Grundsatz ist – wie überall – die wechselseitige Rücksichtnahme gegenüber allen
Nutzern, den Hunden sowie allen anderen im Umfeld, insbesondere die Anwohner und
Erholungssuchende. Auch sind die Natur und Umwelt schonend zu behandel. Streitigkeiten sollen
vermieden oder friedlich beigelegt werden. Im zweifel vermitteln wir gerne.


Der Verein, vertreten durch seinen Vorstand, hat uneingeschränktes Hausrecht.
Hinweisen und auch Weisungen bzw. Aufforderungen durch den Vorstand oder
dessen Beauftragten ist unverzüglich Folge zu leisten, (Beauftragter ist z.B. bei
Arbeitseinsätzen der jeweils Verantwortliche vor Ort).


Bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten sind die zuständigen Stellen (Polizei, Ordnungsamt der
Stadt Haltern) zu informieren, welche diese im Rahmen ihrer Aufgaben auch im Bereich der
Hundewiese verfolgen. Wir als Verein unterstützen sie dabei.


Nutzung auf eigene Gefahr, jeder haftet für seinen Hund und das damit verbundene Risiko.
Kein Winterdienst.


In einer Wiese kann es immer ein Stolperloch geben, oder andere Hunde können unvorhersehbar
handeln. Daher darf die Fläche nur auf eigene Gefahr genutzt werden.
Es gibt keinen Winterdienst. Unsere Freilauffläche soll so natürlich wie möglich sein, also bitte
aufpassen bei der Nutzung.


Wenn Dir etwas auffällt, was kaputt ist, oder von dem eine Verletzungsgefahr ausgeht, Informiere
uns bitte unverzüglich.


Grundsätzlich gilt: Nutzung auf eigene Gefahr


Haftpflicht ist Pflicht – für jeden Hund, ohne Haftpflicht darf die Hundewiese nicht benutzt
werden.

Eine Haftpflichtversicherung ist auch für die Hunde erforderlich, die nach den gesetzlichen
Vorgaben diese nicht zwingend benötigen. Dennoch steht hier der gleiche Schutz aller Hunde und
deren Halter im Vordergrund, so dass wir für die Fläche von jedem verlangen, das er eine solche
Versicherung für seinen Vierbeiner abgeschlossen hat.


Ebenfalls muss jeder Hund über eine Grundimmunisierung verfügen.


Hundehaufen und Abfall wegräumen, im zweifel auch die Haufen eines anderen Hundes.
Eigentlich ist das ja selbstverständlich – aber wir wollen hier noch einmal deutlich machen, das
jeder Benutzer dazu beitragen soll, dass unsere Freilauffläche auch frei von Abfällen und
Hundehaufen bleibt.


Auch wenn es in der Regel nicht ausdrücklich steht: Jeder beseitigt alle Hinterlassenschaften seines
Hundes. Dazu gehören auch z.B. Veränderungen wie Löcher, die der Vierbeiner gebuddelt hat.
Buddeln auf der bewachsenen Fläche ist ohnehin nicht erwünscht. Es soll ja keine Mondlandschaft
entstehen.


Kein Glas, kein Alkohol, keine Speisen mitbringen oder verzehren.
Glas hat grundsätzlich nichts auf einer Freilauffläche zu suchen, hier gibt es bessere Alternativen
aus anderen bruchsicheren Materialien.


Die Hundewiese ist auch keine Picknickfläche. Speisen jeglicher Art sind nicht erlaubt. Denn
Hunde mit ihren feinen Nasen riechen das als mögliche Nahrung und dann ist unnötiger Stress
vorprogrammiert.


Keine läufigen Hündinnen, auch wenn sonst niemand da ist.
Eigentlich hat jeder Halter von Rüden oder unkastrierten Hündinnen schon die stressbedingten
Reaktionen der Rüden erlebt, wenn auch nur ein Restgeruch einer läufigen Hündin zu spüren ist.
Da wir den Stress für alle Vierbeiner minimieren wollen, dürfen läufige Hündinnen nicht auf die
Fläche.
Das Verbot gilt auch für die Zeiten, wo sie allein auf der Fläche wären, denn der Geruch bleibt noch
lange da.


Keine gewerbliche Nutzung, weder Waren noch Dienstleistungen.
Die Fläche soll kein Marktplatz für gewerbliche Angebote werden. Also dürfen hier keine Waren
gewerblich angeboten werden. Private Angebote von Hundehalter zu Hundehalter sind in Ordnung,
wenn dadurch keine Belästigung der anderen Nutzer ausgeht.
Gleiches gilt für Dienstleistungen. Die Fläche ist keine kostenlose Ersatzfläche für Hundeschulen
oder andere Anbieter. Auch hier sind Ausnahmen vorstellbar, wenn von diesen keine Belästigung
ausgeht. So zum Beispiel die Begleitung eines Hundes und dessen Halters durch einen Trainer zur
Analyse des Verhaltens. Im zweifel ist vorab der Vorstand zu fragen.
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Die Hunde sind in der Schleuse An bzw. Abzuleinen, und nicht erst auf der eigentlichen Fläche.


Mitgliedern steht die Hundewiese uneingeschränkt zur Verfügung.
Nichtmitgliedern vorraussichtlich erst ab Frühjahr 2024 für ein Tag die Woche.


Falls sich mehr als 2 Hunde auf der Wiese befinden, ist das Spielen mit Bällen o. ä. grundsätzlich
nur nach Absprache mit den anderen Haltern erlaubt.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen

Werden Sie Mitglied und genießen Sie die Vorteile der Hundewiese Haltern am See e.V.